Liste der gefährlichen Stoffe
Die technische Vorschrift TR EAWU 037/2016
gilt für
- Elektrische Haushaltsgeräte
- Elektronische EDV Maschinen und Geräte, die an elektronische EDV Maschinen angeschlossen werden können
- Telekommunikationsgeräte
- Kopiermaschinen und elektronische Bürogeräte
- Elektrowerkzeuge
- Lichtquellen und Lichttechnik, einschließlich Geräte, die in Möbel eingebaut werden können
- Elektronische Musikinstrumente
- Spielautomaten
- Geldautomaten und elektronische Kassenapparate
- Kabel für den Einsatz bei Nennspannungen bis zu 500 Volt, außer Glasfaserkabel
- Automatische- und Sicherheitsschalter
- Sicherheits- und Rauchmelder
Das Verfahren der Bewertung
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen erst nach einem erfolgreich durchgeführten Konformitätsnachweis auf den Markt der EAWU gebracht werden. Sollten die zu bewertenden Produkte den Anforderungen des Regelwerks TR EAWU 037/2016 und anderen Technischen Regelwerken der EAWU (wie z.B. TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen und TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit) nicht entsprechen, dann dürfen diese Produkte keine EAC Kennzeichen tragen.Ein Konformitätsnachweis des Technischen Regelwerks TR EAWU 037/2016 Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten erfolgt in der Form der EAC Deklarierung und kann auf Antrag durch die EAC Zertifizierung ersetzt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Zertifizierung von Elektro- und Elektronikprodukten wird ausschließlich von akkreditierten Zertifizierungsorganen durchgeführt, diese können im zentralen Register des Rosstandards abgefragt werden.
Begleitunterlagen
Die Begleitunterlagen müssen in russischer Sprache bzw. in der Amtssprache des Mitgliedstaates der Zollunion vorgelegt werden. Die begleitenden Unterlagen umfassen:
- Technische Beschreibung und Dokumentation
- Konstruktionsdokumente (Zeichnungen und Diagramme)
- Bedienungsanleitung
- Liste der Sicherheitscharakteristiken
- Prüfprotokolle