TR ZU 004/2011 (2014/35/EU)

Das technische Regelwerk TR ZU 004/2011 setzt den Standard für Sicherheitsanforderungen an elektrische Ausrüstungen.
Das technische Regelwerk TR ZU 004/2011 ist am 15 Februar 2013 in Kraft getretten.

Anwendungsbereich von TR ZU 004/2011
Die technische Vorschrift TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen gilt für Niederspannungsgeräte, die für den Einsatz bei Nennspannungen von 50 bis 1000V (einschließlich) Wechselstrom und 75 bis 1500V (einschließlich) Gleichstrom bestimmt sind.

Der EAC Zertifizierung nach TR ZU 004/2011 unterliegen

  • Elektrische Haushaltgeräte
  • Persönliche elektronische EDV Maschinen
  • Geräte, die an elektronische EDV Maschinen angeschlossen werden können
  • Elektrische Werkzeuge
  • Elektronische Musikinstrumente
  • Kabel, elektrische Leitungen
  • Automatische- und Sicherheitsschalter
  • Elektroverteiler
  • Elektrische Steuerungseinheiten

Das Verfahren der Bewertung

Ein Konformitätsnachweis des Technischen Regelwerks TR ZU 004/2011 erfolgt in der Form der EAC Zertifizierung/Deklarierung auf Basis der technischen Dokumentation des Herstellers und wird durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle durchgeführt.

Begleitunterlagen

Die Begleitunterlagen müssen in russischer Sprache bzw. in der Amtssprache des Mitgliedstaates der Zollunion vorgelegt werden. Die begleitenden Unterlagen umfassen:

  1. Zolltarifnummer
  2. Ausführliche Produktbeschreibung
  3. Technischer Passport
  4. Technische Zeichnungen/El-Schemas
  5. Prüfprotokolle, Prüfzeugnisse
  6. Technisches Datenblatt
  7. Bedienungsanleitung, Betriebs-, Wartungs-/Montageanleitung
  8. Typenschild

EAC Kennzeichnung

Die Produkte, die nach TR ZU 004/2011 zertifiziert wurden, dürfen mit dem EAC Zeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion versehen werden.