MTschS Betriebszulassung

Nach Inkrafttreten des TR ZU Regelwerkes und entsprechender EAC Konformitätsnachweise ist die Notwendigkeit der Erstellung des sogenannten Mtschs Zulassung nahezu entfallen. Die Mtschs Zulassung stellt eine Inbetriebnahmeerlaubnis dar, ist also kein Zolldokument. Da die TR ZU Zertifikate und Deklarationen sowohl eine Grundlage zur Verzollung als auch für die Inbetriebnahme darstellen, ist die MtschS Zulassung nur noch für Anlagen die in einem potenziell gefährlichen Werk wie z.B. Bergbau oder Chemie und die keiner TR ZU Konformitätsnachweispflicht im innerhalb des TR ZU Regelwerkes unterliegt, notwendig. Dies geschieht im Rahmen der MTschS Betriebszulassung des Ministeriums für Katastrophenschutz.