Ihr Kasachstan-Export: Wissenswertes zur GOST-K Zertifizierung
Kasachstan ist einer der fünf Mitgliedsstaaten der eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU). Daher gelten bei der Einfuhr von Waren und Produkten in den meisten Fällen die Vorgaben aus dem technischen Regelwerk der Zollunion (TR ZU). In manchen Fällen ist jedoch eine GOST-K Zertifizierung notwendig: etwa wenn keine EAC-Zertifizierung nach TR ZU erfolgen muss, die Waren aber zertifizierungspflichtig sind. Doch auch wenn es keine Pflicht zur Zertifizierung nach GOST-K für Ihre Ware gibt, lohnt es sich über eine freiwillige Zertifizierung nachzudenken. Denn beim Endkunden hat dieses Zertifikat durch die Einführung der EAC-Zertifizierung nicht an Stellenwert verloren und ist immer noch ein Qualitätsmerkmal.
Egal ob freiwilliges oder obligatorisches GOST-K Zertifikat, ab einer Laufzeit von zwei Jahren ist bei der Zertifizierung neben dem Einreichen aller erforderlichen Unterlagen auch noch ein Audit in Ihren Produktionsstätten erforderlich. Bei diesem Audit können wir Sie ebenfalls unterstützen, dass Sie möglichst wenig Arbeit bei der Erstellung eines GOST-K Zertifikats haben. Durch dieses Audit verlängert sich natürlich die Zeit, welche zwischen Antrag und Ausstellung des Zertifikats vergeht. Dies sollten Sie bei der Planung Ihres Kasachstan-Exports berücksichtigen und ggf. Lieber ein Zertifikat mit einer geringeren Laufzeit von einem Jahr wählen, wenn Ihr Timing zu knapp sein sollte.